L
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Eingeschlossene Klassen:
Keine
L ist eingeschlossen in den Klassen: B und T
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Rodenbacher Straße 2
63755 Alzenau
Tel. 06023 4969
Mo + Mi: 18.15 - 20.30 Uhr
Alzenauer Straße 96
63776 Mömbris-Niedersteinbach
Tel. 06029 999150
Di + Do: 18.15 - 20.30 Uhr
> Fahrschule Röll teilen: